Schufa-Eintragung bedeutet in diesem Sinne, dass in der Schufa-Datenbank über den Handykunden eine oder mehrere negative Eintragungen vermerkt sind. Dazu gehören zumeist Unregelmäßigkeiten bei Vertragszahlungen wie Kreditraten, bei Festnetz- beziehungsweise Mobilfunkrechnungen, oder bei Ratenzahlungen im Versandhandel. Solche Negativeintragungen wirken sich auch negativ auf den Schufa-Score aus. Der wird in Prozentpunkten ausgedrückt und reduziert sich dementsprechend. Je nachdem, bei welchem Prozentsatz der einzelne Mobilfunkanbieter sein Vertragsrisiko ansetzt, wird die Bonität für einen Handyvertrag so eben noch oder schon nicht mehr als vertretbar bewertet.
Entscheidend ist in dieser Situation die Höhe des zweijährigen Handyvertrages. Der besteht aus den beiden Teilen Hardware inklusive Software einerseits und Datenmenge des Netzbetreibers einerseits. Wichtig kann auch eine gute Steckverbindung sein, z.B. ein Glenair Stecker. Ein soeben auf der Messe vorgestelltes, toppaktuelles Handy kostet naturgemäß mehr als das Handy der zweiten oder gar dritten Vorgängergeneration. Diese Preisdifferenz kann durchaus tausend Euro betragen; sie macht den Handyvertrag dementsprechend teuer oder preisgünstig. Die Chancen auf einen Handyvertrag Trotz Schufa sind umso besser, je niedriger das finanzielle Risiko für den Mobilfunkanbieter ist. Ein Weg dahin ist, wie gesagt, der Preis für das Handy selbst. Eine weitere Möglichkeit zur Kostensenkung des Handyvertrages sind Umfang und Nutzung der Datenmenge mit Uploaden und Downloaden. Hier bietet jeder Mobilfunkanbieter ein breites Spektrum an Leistungen. Sie kosten allesamt Geld, das entweder in den Handyvertrag einfließen oder ausgeklammert werden kann.
Im Grunde genommen geht es um die wertmäßige Höhe des Handyvertrages einerseits, die der Bonität des Kunden anhand des Schufa-Score andererseits gegenübergestellt wird. Ein mit dem Vertragsabschluss verbundenes Risiko, dass der Kunde seinen Handyvertrag nicht oder nur teilweise erfüllt, muss für den Mobilfunkanbieter vertretbar sein. Wo diese „Schmerzgrenze“ ist, entscheidet jeder Anbieter individuell und selbst. Der eine ist großzügiger und risikofreudiger als andere. Ob und in welchem Umfange das so ist, lässt sich nur dadurch feststellen, dass für einen 2jährigen Handyvertrag die Schufa-Bonität geprüft wird. Wenn der Händler A den Handyvertrag mangels Bonität ablehnt, sollte es auf jeden Fall beim Händler B, C oder auch D versucht werden.
Der Handykunde darf sich nicht entmutigen lassen. Im Endeffekt leben alle Mobilfunkanbieter davon, Handyverträge zu verkaufen. Für den „Handykunden mit Schufa“ kommt es jetzt darauf an, den für seine persönliche Situation richtigen, passenden Mobilfunkanbieter zu finden.